Abzocke durch Abschleppdienste gerichtlich gestoppt
- Maik Thomaß
- Administrator
- Beiträge: 37637
- Registriert: 12.04.2016, 14:03
- Wohnort: Rostock
Abzocke durch Abschleppdienste gerichtlich gestoppt
Rostock. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Freitag, 4. Juli 2014, entschieden, dass Falschparker nicht jede Summe für ihr abgeschlepptes Auto zahlen müssen. Der Bundesgerichtshof gab einem Kläger recht, der sein Auto auf einem privaten Parkplatz vor einem Fitnessstudio abgestellt hatte. Das Abschleppunternehmen verlangte anfangs 250 Euro, später sogar über 297 Euro. Der Kläger wollte sein Auto für 100 Euro freikaufen. Das Abschleppunternehmen gab es erst nach der Hinterlegung des restlichen Geldes beim zuständigen Amtsgericht frei. In diesem Fall gab der Bundesgerichtshof dem Kläger recht. Es sei zwar rechtens falsch parkende Autos abzuschleppen, jedoch seien die Abschleppkosten "durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt". Maßgabe sind die ortsüblichen Abschleppkosten, so der Bundesgerichtshof.
Redaktion Maik Thomaß