Zweifel an der Anklage
Schwierig ist es derzeit für die Berufsrichter des Landgerichts Rostock, dem Norweger Subventionsbetrug nachzuweisen. Laut einer vorläufigen Erklärung heißt es, dass es schwierig sein wird, aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union eine Bewertung abzugeben, ob der Angeklagte bewusst Informationen bei der Beantragung von Fördermitteln verfälscht oder verschwiegen habe. "Jede Zuwiderhandlung ist strafbar", so der zuständige Staatsanwalt Holger Schütt. An der Anklage will er festhalten und wie geplant die Beweisaufnahme fortsetzen.
Die beteiligten Laienrichter, die sogenannten Schöffen, waren nach Aussage Schütts, an der Einschätzung der Berufsrichter nicht beteiligt. Vorgeworfen wird Lökkevik, den Bau der Yachthafenresidenz künstlich in zwei Projekte aufgespalten zu haben. Somit hätte er mehr Fördermittel beantragen können.