Kontrollen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus
Das Notrufaufkommen hat sich der gegenwärtigen Situation angepasst. So stieg die Zahl der Anrufe mit Hinweisgebern, die Sachverhalte im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen die Einhaltung der SARS-CoV-2-BekämpfV mitteilten. Dabei werden Treffen größerer Personengruppen gemeldet, Personen, die sich widerrechtlich in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten oder auch Vermieter, die ihre Ferienunterkünfte trotzdem weiterhin vermieten.
Manchmal gehen die Beamten auch Hinweisen nach, die sich letztlich nicht als Verstoß gegen die SARS-CoV-2-BekämpfV erweisen. So beispielsweise am 03.04.2020 als ein anonymer Hinweisgeber mitteilte, dass es in einer Diskothek in Rostock eine Party geben soll. Die Überprüfung ergab, dass Mitarbeiter des Clubs gerade einen Livestream aufnahmen, alles unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften. Die Polizei nimmt alle Hinweise ernst und prüft im Einzelfall die entsprechenden Maßnahmen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/4565914