Ergebnisse der polizeiliche Maßnahmen zur Regulierung der Ausbreitung des Coronavirus Bereich Rostock, Schwerin, NWM , LUP
Im Zusammmenhang mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz wurden im Verlauf des Wochenendes insgesamt 12 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Palette der Verstöße umfasst die Vermietung von Ferienwohnungen bzw. Hotelzimmern an Touristen, den Aufruf bzw. die Durchführung von Partys oder Geburtstagsfeiern in öffentlichen Gaststätte. In einem Fall mussten die Beamten die Schließung eines Clubs durchsetzen, der seine Besucher ganz bewusst durch die Hintertür eingelassen hatte.
In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei noch einmal dringend, die erlassenen Beschränkungen einzuhalten. Verstöße werden konsequent als Straftat gewertet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/4554436