Ohne Zulassung und Versicherung unterwegs
| Zunächst war es ein Peugeot, bei denen die Polizisten ermitteln konnten, dass das Fahrzeug seit dem 5. Januar 2019 nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war und kein Versicherungsschutz mehr bestand. Wenig später dann ein VW Caddy. Hier konnten die Beamten ermitteln, dass für den Wagen seit April 2018 weder eine Zulassung bestand noch ein erforderlicher Versicherungsschutz vorhanden war. | Gegen die beiden Fahrzeugführer wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Ausländerhaftpflichtversicherungsgesetz gefertigt. Im letzten Fall wurde zusätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500,- Euro erhoben. Nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Versicherungsschutzes konnten die Fahrzeugführer ihre Reise fortsetzen. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/4161045