Feuerwerksverkauf gestartet - Polizei rät zum sachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik
| [b]Ludwigslust-Parchim[/b] (ots) - Mit Beginn des Feuerwerksverkaufs am 28. Dezember 2018 rät die Polizei zum besonnenen und sorgsamen Umgang mit Böllern, Raketen und Batteriefeuerwerken. Das Abbrennen von Pyrotechnik der Klasse 2 (Raketen, Böller) ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Mit besonderer Vorsicht sollten Feuerwerkskörper gezündet werden, wenn sich Menschen oder leichtentzündliche Materialien (z. B. Strohmieten, Reetdächer) in der Nähe bzw. in Reichweite befinden. Keinesfalls dürfen Menschen oder Tiere mit Feuerwerkskörpern beworfen werden. | Und auch das Einwerfen von Knallern in Briefkästen - leider eine weit verbreitete Silvesterunsitte - ist kein Kavaliersdelikt. Bei Beschädigungen werden solche Vorfälle als Straftat verfolgt. Zudem warnt die Polizei vor dem Experimentieren mit Feuerwerk. Das Hantieren mit selbstgebastelten Feuerwerkskörpern hat unkontrollierbare Auswirkungen und ist dementsprechend sehr gefährlich. Gleiches gilt auch für ungeprüfte Feuerwerkskörper, sogenannte Polenböller, deren Gebrauch verboten ist. In Sachen Brandschutz noch folgender Hinweis: Damit verirrte Raketen nicht versehentlich Wohnungsbrände auslösen, sollten in der Silvesternacht die Fenster geschlossen bleiben. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108763/4153464