Ruhestörender Lärm endet in einer körperlichen Auseinandersetzung
| Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte sich folgender Sachverhalt zugetragen. Ein 18-jähriger Mieter wurde aufgrund lauter Musik aus der Nachbarwohnung aus dem Schlaf gerissen. Der 18-Jährige begab sich daraufhin zu der Wohnung, wo ihm der 34-jährige Nachbar und dessen 38-jähriger Gast volltrunken öffneten. Es ergab sich in der weiteren Folge ein Streit in dessen Verlauf der 34-jährige dem 18-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben soll. Der 38-jährige soll zusätzlich mit den Füßen nach dem Heranwachsenden getreten haben. Durch den Faustschlag wurde der 18-Jährige leicht an der Lippe verletzt. | Um den Angriff abzuwehren sprühte der 18-Jährige den beiden Angreifern Tierabwehrspray ins Gesicht, woraufhin diese abließen und sich zurück in die Wohnung begaben. Der 18-Jährige rief anschließend die Polizei und verständigte auch einen Rettungswagen für die zwei Geschädigten. Die Polizei ermittelt nun gegen den 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach erfolgter rechtlicher Belehrung gab er das Tatmittel freiwillig heraus. Auch der 34- und der 38-Jährige müssen sich für ihr Handeln verantworten. Gegen sie wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/4021379