Herannahenden Zug nicht wahrgenommen
| Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der 18-jährige Radfahrer sogenannte In-Ear-Kopfhörer getragen hat. Die Polizei geht davon aus, dass der 18-Jährige das Heranfahren des Zuges nicht gehört hat und es so zu dem tragischen Unfall kam. | In diesem Zusammenhang warnen wir vor der Nutzung von Kopfhören im öffentlichen Straßenverkehr. Die generelle Nutzung durch derartige Geräte ist zwar gesetzlich nicht verboten, jedoch ist festgeschrieben, dass eine Nutzung nur erfolgen darf, wenn gewährleistet ist, dass das Gehör dabei nicht beeinträchtigt ist. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/3839390