Festnahme zur Strafvollstreckung
Gesucht wurde dieser von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 392,- Euro und zusätzlichen 70,- Kosten konnte der Mann eine Ersatzfreiheitstrafe von 49 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3826203