Betäubungsmittel in einer Wohnung nach Zeugenhinweis festgestellt
Durch die Beamten konnte eine Wohnung festgestellt werden, aus welcher der Geruch kam. Die Wohnungstür wurde den Beamten aber nicht geöffnet, obwohl man hörte, dass sich in der Wohnung mehrere Personen aufhalten. Aus diesem Grund wurde ein Schlüsseldienst zur Wohnungsöffnung hinzugezogen. Durch diesen wurde die Wohnungstür geöffnet und in der Wohnung wurden 3 männliche Personen im Alter von 24, 25 und 36 Jahren festgestellt.
Alle drei wurden körperlich durchsucht und es konnte bei ihnen Betäubungsmittel festgestellt werden. Des Weiteren wurden in der Wohnung Utensilien zur Verarbeitung und zum Gebrauch von Betäubungsmittel festgestellt. Alle Gegenstände wurden beschlagnahmt und gegen die Täter wurden Strafanzeigen erstattet.