Haftbefehl vollstreckt
Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorlag, da er eine zuvor ergangene Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht zahlte. Zur weiteren Sachverhaltsklärung nahmen die Polizisten den Mann mit zur Dienststelle.
Da es ihm weiterhin nicht gelang, die geforderte Geldstrafe zu begleichen, brachten die Beamten die Person nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6101124