Bundespolizei stellt unerlaubte Einreise fest und vollzieht Rückführung nach Schweden
Der Mann erfüllte nicht die rechtlichen Vorrausetzungen für die Einreise nach Deutschland, besitzt allerdings ein Aufenthaltsrecht für Schweden. Die Beamten ermittelten zudem, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vorlag.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Nach Zahlung der Geldstrafe initiierten die Bundespolizisten, in Abstimmung mit den schwedischen Behörden, die Rückführung nach Schweden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/6063876