Drei Haftbefehle
Ein 31-jähriger Pole wurde durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1575,00 Euro zu zahlen oder 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart fahndete nach einem 48-jährigen Weißrussen. Er hatte sich wegen unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel strafbar gemacht. Es waren eine Geldstrafe in Höhe von 300,00 Euro + 81,00 Euro Verfahrenskosten offen. Bei Nichtzahlung hätten 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen.
Die höchste Geldstrafe hatte ein 33-jähriger Pole zu zahlen. Er wurde als Insasse in einem Flixbus festgestellt und kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld suchte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In diesem Fall betrug die Geldstrafe 2200 Euro. Zusätzlich waren 86 Euro Verfahrenskosten einzuziehen. Durch die Zahlung wurden 55 Tage Ersatzhaft abgewendet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5726857