Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichen von Leistungen
Verfasst: 04.03.2024, 17:08
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichen von Leistungen
Die Zugbegleiterin informierte, dass der Beschuldigte keine gültige Fahrkarte besitzt und nicht bereit ist zu zahlen. Daraufhin sollte der Mann in Löcknitz von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
Während die Bundespolizisten die polizeilichen Protokolle fertigten, begann der Beschuldigte Herzschmerzen sowie einen epileptischen Anfall vorzutäuschen und schmiss sich auf den Boden. Dabei versuchte er seinen Kopf mehrere Male auf den Boden zu schlagen. Des Weiteren schlug der Beschuldigte um sich. Dabei wurden die Beamten durch die Tritte getroffen. Es wurde ein Rettungswagen angefordert.
Eine Messung des Atemalkoholwertes ergab einen Wert von 2,32 Promille. Die Rettungssanitäter schlossen eine Erkrankung aus und machten den Alkoholwert für sein Verhalten verantwortlich.
Der Pole wurde nach Abschluss aller Maßnahmen in Linken entlassen, Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichen von Leistungen wurde erstattet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5726852