Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Stoffe

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Maik Thomaß
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Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Stoffe

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Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Stoffe

Schwerin (ots) - Für die Schweriner Polizei gab es in Hinblick auf das laufende Februar-Schwerpunktthema "Alkohol & Drogen & Medikamente" der landesweiten Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" am vergangenen Wochenende einiges zu tun:

Den Anfang machte eine Verkehrskontrolle, der am 9. Februar 2024 gegen 22.10 Uhr der Fahrer eines E-Scooters in der Schweriner Weststadt unterzogen werden sollte. Anstatt anzuhalten, versuchte der 38-jährige Deutsche jedoch, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Erst nach längerer Verfolgung gelang es der Polizei, den Mann im Stadtteil Neumühle in der Straße Vor dem Wittenburger Tor zu stoppen. Der Mann stand offenbar unter Drogeneinfluss, so dass von der Polizei die Entnahme einer Blutprobe veranlasst wurde. Des Weiteren war der Roller offenbar ohne Haftpflichtversicherung, so dass den Tatverdächtigen nun neben einem Bußgeld noch eine Strafanzeige erwartet.

Eine weitere Kontrolle führte am 10.Februar 2024 gegen 4:00 Uhr zur Beanstandung: Polizeibeamte kontrollierten Am grünen Tal einen Autofahrer und wurden auf eine deutliche Alkoholisierung des 35-jährigen Deutschen aufmerksam. Eine von der Polizei angeordnete Blutprobenentnahme musste daraufhin unter körperlichem Zwang durchgesetzt werden, weil der Tatverdächtige diese offenbar nicht dulden wollte. Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr kommt auf den Mann nun ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu. Der Führerschein des Tatverdächtigen wurde von der Polizei einbehalten.

Am 11. Februar 2024 stürzte gegen 3:20 ein 33-jähriger Schweriner (deutsch) offenbar mit seinem Fahrrad auf einem Tankstellengelände am grünen Tal. Er verletzte sich leicht und kam mit dem Rettungswagen ins Klinikum. Da auch dieser Verkehrsteilnehmer alkoholisiert war (Atemalkoholwert: 2,69 Promille), wurde auch hier eine Blutprobenentnahme erforderlich. Auf den Radfahrer kommt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.

Die Geldstrafe bei derartigen Verkehrsstraftaten liegt in vielen Fällen bei mindestens einem Monatseinkommen. Hinzu kommen Verfahrenskosten für Blutprobenentnahme und Blutuntersuchung durch die Rechtsmedizin im dreistelligen Euro-Bereich, die der Verurteilte zu tragen hat.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/83338/5712338
Redaktion Maik Thomaß
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