Justizministerin Bernhardt: „Keine Weisung an die Staatsanwaltschaft“
„Diese rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich bewährt. Inzwischen hat dieser Gedanke auch seinen Niederschlag in der Bundespolitik gefunden. Der Europäische Gerichtshof hat insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Europäischen Haftbefehl bereits mehrfach die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland angezweifelt. Wahrscheinlich aus diesem Grund haben die die Bundesregierung tragenden Parteien das Thema aufgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es: ‚Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.‘ Wir erwarten entsprechende Überlegungen des Bundesjustizministers bereits gespannt und werden sie sehr konstruktiv begleiten“, so Justizministerin Bernhardt.
Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht Kritik erfährt, ist eine Reaktion des Bundes dringend erforderlich. Wir brauchen hier Klarheit. Ich werde jegliche Bemühungen unterstützen, die uns hier voranbringen, sodass die Staatsanwaltschaften ohne Einmischung von außen arbeiten können“, sagt die Ministerin zur Amtseinführung in der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.