Polizei findet bei Durchsuchung Betäubungsmittel
Im Zuge eines Verfahrens wegen des Verdachts der Hehlerei erließ das Amtsgericht Schwerin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin einen Beschluss zur Durchsuchung. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten der 41-jährigen Beschuldigten erfolgte am 12. Januar 2024.
Neben verfahrensrelevanten Gegenständen, wie Telekommunikationstechnik und Werkzeugen, fanden die Beamten Bargeld im unteren fünfstelligen Bereich sowie Betäubungsmittel, darunter rund 300 g Cannabisprodukte und knapp 800 g Amphetamine, und stellten diese sicher.
Die 41-jährige Frau muss sich nun außerdem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Insoweit keine anderslautende Erwähnung stattgefunden hat, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108764/5693189