Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
Verfasst: 12.01.2024, 16:52
Bauernproteste: Regelungen für Schul- und Unterrichtsbetrieb
- Schulen sichern für alle Jahrgangsstufen in eigener Verantwortung den Unterricht ab. Die Notbetreuung ist bis einschließlich Klasse 6 zu gewährleisten. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
- Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte entscheiden eigenverantwortlich, ob sich Kinder und Jugendliche auf den Schulweg machen und trotz möglicher Verkehrsbehinderungen am Unterricht in der Schule teilnehmen oder in der Schule betreut werden sollen.
- Wer wegen der Proteste und Verkehrsbehinderungen nicht am Unterricht teilnimmt oder nicht in der Schule betreut wird, gilt als entschuldigt.
Die Schulen informieren Eltern, Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte über diese Regelungen über die jeweils etablierten Wege.