Aussetzung des Fahrverbots nach §§ 30 Absatz 3, 46 Absatz 2 StVO am 7. Januar 2024 im Zusammenhang mit den Versammlungen am 8. Januar 2024
Verfasst: 06.01.2024, 15:51
Aussetzung des Fahrverbots nach §§ 30 Absatz 3, 46 Absatz 2 StVO am 7. Januar 2024 im Zusammenhang mit den Versammlungen am 8. Januar 2024
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung wird das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß § 30 Absatz 3 StVO in Mecklenburg-Vorpommern nach § 46 Absatz 2 StVO für Beförderungen von lebenswichtigen Gütern einschließlich der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten am 7. Januar 2024 ausgesetzt.
Einzelausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 StVO sind damit für diese Fahrten bis zum Ende der Befristung nicht erforderlich.