Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Brunow Klüß
Verfasst: 27.12.2023, 09:29
Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Brunow Klüß, Gemarkung Klüß (WKA Brunow II), Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 27.12.2023
Nr.B 100/23 | 27.12.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Energiepark Brunow Klüß GmbH & Co.KG (Platschower Straße 2, 19372 Brunow) plant die Errichtung und den Betrieb von insgesamt drei Windkraftanlagen am Standort Brunow Klüß in der Gemarkung Klüß, Flur 1, Flurstücke 5, 50 und 79. Geplant sind eine WKA des Typs Enercon E-147 EP5 E2 mit einer Leistung von 5,0 MW und zwei WKA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Leistung von je 4,2 MW, die Gesamthöhen betragen 229 m.Nr.B 100/23 | 27.12.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Es wird eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 03.01.2024 bis 24.01.2024 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 03.01.2024 über
die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/), ganz unten als Anhang zur Bekanntmachung,
sowie über
das UVP Portal M-V (http://www.uvp-verbund.de/mv) unter den Suchbegriffen „WKA Brunow II“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 24.01.2024 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail ( StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de ) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Brunow II“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.