Nach Zahlung der Geldstrafen wieder auf freien Fuß
Verfasst: 18.12.2023, 15:37
Nach Zahlung der Geldstrafen wieder auf freien Fuß
Bereits gegen 11:35 Uhr wurde ein 40-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger in Pomellen kontrolliert. Er war Mitreisender in einem PKW mit ukrainischer Zulassung. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte den Mann zur Strafvollstreckung aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ausgeschrieben. Es waren eine Geldstrafe in Höhe von 400,00 Euro und 77,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen oder eine Ersatzhaft von 20 Tagen anzutreten. Auch hier wurde die geforderte Geldstrafe / Kosten vor Ort bezahlt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm//70259/5674339