Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X im Windpark Dambeck-Züssow

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X im Windpark Dambeck-Züssow

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Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X im Windpark Dambeck-Züssow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.B 497 | 18.12.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 03.11.2022, in der mit Eingang am 20.02.2023 zuletzt ergänzten Fassung, die Fa. Energiequelle GmbH mit Sitz in 15806 Zossen OT Kallin-chen, Hauptstraße 44, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Geneh-migung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N163/6X (6,8 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 245,50 m am Standort Ge-markung Gribow, Flur 1, Flurstück 358 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm-SchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 11.04.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 14 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 177) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 31.07.2023 im Amtlichen Anzei-ger Nr. 31 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 357) und am 31.07.2023 auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 476) und auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.

Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hin-sichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des Plan-SiG in der Zeit vom 18.12.2023 bis 04.01.2024 durchgeführt.

Die Einwender haben bis zum 04.01.2024 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrach-ten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Ein-wendungen ist hiermit ausgeschlossen.

Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltver-träglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 18.12.2023 zugänglich.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.
Redaktion Maik Thomaß
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