Von Zugtoilette in die Justizvollzugsanstalt
Verfasst: 01.12.2023, 14:07
Von Zugtoilette in die Justizvollzugsanstalt
Die Kundenbetreuerin des RE 62023 machte eine Streife der Bundespolizei auf zwei männliche Personen aufmerksam, die sich während der Fahrkartenkontrolle auf dem Zug WC versteckt und nach dem Halt am Bahnhof Wismar den Zug ohne zu Zahlen verlassen haben.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der beiden Personen, stellte die Bundespolizisten fest, dass gegen den 28-jährigen Polen ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin im Oktober 2023 erlassen, nachdem der Mann eine Geldstrafe in Höhe vom 90 Euro nicht gezahlt hatte. Zu dieser Zahlung wurde er durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Diebstahls im Dezember 2022 rechtskräftig verurteilt. Da er der Zahlung bisher nicht nachgekommen war und er die Geldstrafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht. Auch gegen seinen 34-jährigen polnischen Begleiter lag eine Fahndungsnotierung vor. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat diesen wegen einer Straftat zur Ermittlung seines Wohnortes ausgeschrieben.
Zudem erwartet beide Polen nunmehr noch ein Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen, welches von den Bundespolizisten eingeleitet wurde.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5662206