Ersatzfreiheitsstrafe entgangen
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme / Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Trunkenheit im Verkehr. Die sofortige Zahlung der Geldstrafe sowie der Kosten in Höhe von 600 Euro ersparte die noch offene Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5642981