Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Oettelin
Verfasst: 23.10.2023, 05:44
Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Oettelin
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.AA-Nr.: 43/2023 | 23.10.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Windparkprojektierung Jens Graalfs GmbH (Kleinengroden 1, 26434 Wangerland) mit Bescheid vom 01.09.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage am Betriebsstandort Mistorf (Gemarkung Oettelin, Flur 1, Flurstücke 119) erteilt.Nr.AA-Nr.: 43/2023 | 23.10.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
1.
Auf Antrag vom 18.05.2022 wird der Windparkprojektierung Jens Graalfs GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt eine Windenergieanlage (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die Anlage weist folgende Merkmale auf:
ID: 1193-01
Typ: Vestas V150 – 6.0 MW (STE)
max. elektr. Leistung [kW]: tags: 6,0; nachts: 3,997
Nabenhöhe [m]: 148,0 (minus 3 m**)
Rotordurchmesser [m]: 150,0
Gesamthöhe über Grund [m]: 223,0
max. Gesamt-höhe über NN [m]: 239,0
Schallleistungspegel Le, max * [dB(A)]: tags: 106,6 (Modus 0); nachts: 99,7 (Modus SO6)
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
** Fundamentabsenkung
Die WEA wird an folgendem Standort genehmigt:
ID: 1193-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33307746 H: 5970761
Gemarkung: Oettelin
Flur: 1
Flurstück: 119
Zu der genehmigten Anlage gehören als Nebeneinrichtungen der Kranstellplatz sowie die neu herzustellende Zuwegung von der WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).
2.
Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von der WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:
- IO Oettelin, Hauptstraße 3 43,5 dB(A)
- IO Oettelin, Hauptstraße 20 41,1 dB(A)
- IO Oettelin Baugebiet 41,6 dB(A)
- IO Oettelin, Hauptstraße 17 41,6 dB(A)
- IO Oettelin, Hauptstraße 57a 42,0 dB(A)
- IO Oettelin, Hauptstraße 10 42,5 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Park 16 43,3 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Am Park 1 43,1 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Storchenweg 20 43,8 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Storchenweg 12 43,2 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Am Park 12 43,4 dB(A)
- IO Groß Schwiesow, Storchenweg 9 43,5 dB(A)
Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
4.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.10.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.
5.
Die Windparkprojektierung Jens Graalfs GmbH hat vor Baubeginn ein Ersatzgeld in Höhe von 106.720,00 € auf das Konto der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern, Bundesbank Filiale Rostock zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.
6.
Die Windparkprojektierung Jens Graalfs GmbH hat die Kosten des Verwaltungsverfahrens der Genehmigung zu tragen. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 24.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr
Fr: 7:30 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867516) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 24.10.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Rostock, 04.10.2023