Todesfall in der JVA Waldeck
Eine Reanimation war nicht mehr möglich. Die Gerichtsmedizin wurde hinzugezogen. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und Obduktion routinemäßig angeordnet. Hinweise auf ein Fremdverschulden oder einen Suizid gibt es derzeit nicht.
Der Strafgefangene verbüßte seit 2019 eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs.