Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA Löwitz-West III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Maik Thomaß
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Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA Löwitz-West III), Bekanntmachung des Vorhabens

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Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA Löwitz-West III), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 25. September 2023

Nr.B 89/23 | 25.09.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die KNE Windpark Nr. 17 GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) des Typs Vestas V162 am Standort 19217 Rehna, Gemarkung Falkenhagen, Flur 1: Flurstücke 4 und 10 mit einer Nennleistung von 6 MW, einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m.



Die Anlagen sollen voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
  • Landkreis Nordwestmecklenburg, FD Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr
  • Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Wasserbehörde
  • Landkreis Nordwestmecklenburg, Untere Bodenschutzbehörde
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Luftfahrtbehörde
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Arbeitsschutz und technische Sicherheit
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Landesforst M-V
  • Stadt Rehna
  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine
  • Deutscher Wetterdienst


Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 3. November 2023 zu den angegebenen Zeiten im



Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.



Amt Rehna, Fachbereich III – Bau und Ordnung, Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna



Dienstag: 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr



Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger Absprache (unter 038872 – 929 602 oder d.sperling@rehna.de) die Einsichtnahme möglich.





Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Löwitz-West III“



https://www.uvp-verbund.de/portal/



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 4. Oktober 2023 bis einschließlich 4. Dezember 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Löwitz-West III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 9. Januar 2024 ab 9:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Groß Rünz, Carlower Straße 9, 19217 Groß Rünz



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Redaktion Maik Thomaß
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