Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Friedland
Verfasst: 21.08.2023, 17:23
Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Friedland
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Nr.AB 29/23 | 21.08.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:Nr.AB 29/23 | 21.08.2023 | StALU MS | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Mit Bescheid G 004/23 vom 02.08.2023, Az StALU MS 51 571/1724-1/2023, wurde der Enertrag SE in Dauerthal eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1 Entscheidungsumfang
Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 6.0 -164 im WEG „Friedland Südost 2“ in der Stadt Friedland, Gemarkung Friedland Flur 39, Flurstücke 1 und 5 erteilt.
1.1 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr.: „FL B2“
WEA-Typ: GE 6.0 - 164
Nennleistung: 6,0 MW
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33406247 N 5946026
Nabenhöhe: 167,0 m
Rotordurchmesser: 164,0 m
Gesamthöhe: 249,0 m
Gemarkung: Friedland
Flur: 39
Flurstück des WEA-Fundamentes: 1
WEA-Nr.: „FL B4“
WEA-Typ: GE 6.0 - 164
Nennleistung: 6,0 MW
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33: E 33406117 N 5945557
Nabenhöhe: 167,0 m
Rotordurchmesser: 164,0 m
Gesamthöhe: 249,0 m
Gemarkung: Friedland
Flur: 39
Flurstück des WEA-Fundamentes: 5
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Auslegung des Bescheids
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 004/23 liegt in der Zeit vom 22.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 –15:30 Uhr (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 - 511
und zusätzlich im
Amt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland
während folgender Sprechzeiten:
Di. 09:00- 12:00 Uhr und 13:00- 17:30 Uhr
Mi. 09:00- 12:00 Uhr
Do. 13:00- 16:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, ( poststelle@stalums.mv-regierung.de ) angefordert werden.