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Zwei Haftbefehle und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Verfasst: 11.08.2023, 09:30
von Maik Thomaß

Zwei Haftbefehle und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Pomellen (ots) - Bundespolizisten kontrollierten am 10. August 2023 in den Vormittagsstunden einen 26- jährigen rumänischen Staatsangehörigen in Pomellen.

Er war auf der Bundesautobahn 11 auf dem Weg nach Polen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle bestanden: Eine Ausschreibung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Dortmund. Hier wurde er wegen Diebstahls gesucht und hatte eine Geldstrafe in Höhe von 500,00 Euro sowie 8,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Als Ersatzhaft waren 20 Tage festgelegt. Die Staatsanwaltschaft Traunstein fahndete nach dem Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier hatte er eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro sowie 82,50 Euro Verfahrenskosten zu entrichten. Bei Nichtzahlung sollten 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden.

Nach Zahlung der beiden Geldstrafen in Höhe von zusammen 1300,00 Euro sowie der Kosten von 91,00 Euro konnte der Rumäne auf freiem Fuß belassen werden. Zum Zeitpunkt der Festnahme war der Mann Fahrer eines in Finnland registrierten PKW. Die Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass die finnische Zulassung seit 8. Mai 2023 gesperrt ist. Somit besteht kein Versicherungsschutz.

Nach Anzeigenaufnahme wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde dem Rumänen die Weiterreise gestattet. Das Fahrzeug musste durch eine autorisierte Firma nach Polen transportiert werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70259/5578024