Feststellung von Korrosion an 3 Fässern zur Lagerung radioaktiver Abfälle
Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe außerhalb des Kontrollbereichs war zu jeder Zeit ausgeschlossen. Mensch und Umwelt waren zu keiner Zeit in Gefahr. Die korrodierten Fässer wurden unverzüglich in sicher geschlossene Behälter umverpackt.
Die EWN GmbH hat dieses Ereignis als meldepflichtig gemäß „Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ eingestuft und fristgemäß gemeldet.
Es handelt sich dabei um ein meldepflichtiges Ereignis der geringsten Kategorie.
Das Ereignis wird durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen im Ministerium für Klimaschutz Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt ausgewertet.