Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X im Windpark Dambeck-Züssow
Verfasst: 31.07.2023, 09:59
Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 4 BImSchG für die Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Typ Nordex N163/6.X im Windpark Dambeck-Züssow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Nr.B 476 | 31.07.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 03.11.2022, in der mit Eingang am 20.02.2023 ergänzten Fassung, die Energiequelle GmbH mit Sitz in 15806 Zossen OT Kallinchen, Hauptstraße 44 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N163/6.X (6,8 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 245,50 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274, ber. 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.Nr.B 476 | 31.07.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Das Vorhaben wurde am 11.04.2023 im Amtlichen Anzeiger Nr. 14 (AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 177) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 19.06.2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:
Der mit der o. g. öffentlichen Bekanntmachung vom 11.04.2023 anberaumte Erörterungstermin
für den 23.08.2023
wird gemäß § 17 der 9. BImSchV verlegt.
Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG wird schnellstmöglich bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.