Land ermöglicht breite Beteiligung bei Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz
Hierfür nimmt das Sozialministerin ab sofort Ideen und Hinweise zum Gesetzesvorhaben in schriftlicher Form entgegen. Schon jetzt berücksichtige der Gesetzesentwurf laut Drese vielfältige Anregungen. „Es sind unter anderem wesentliche Erkenntnisse der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ in die Erarbeitung eingeflossen“, so Drese. Die Kommission setzt sich aus Abgeordneten sowie auch Fachexpertinnen und -experten und Vertreterinnen und Vertretern aus Jugendorganisationen und zusammen.
Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche mehr bei kommunalen Vorhaben und Planungen, die ihre Interessen berühren, einzubeziehen. „Selbstverständlich gilt dies auch für Vorhaben auf Landesebene“, versichert Drese. Zudem sei im Zuge des Gesetzes geplant, unabhängige (ombudschaftliche) Beratungsstrukturen zu schaffen.
Die Einbringung zum Gesetzesentwurf ist bis zum Ende der Sommerferien möglich. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet und erneut dem Kabinett vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die parlamentarische Beratung im Landtag. „Ich hoffe, dass bis dahin viele Menschen die Gelegenheit nutzen, ihre Sicht mitzuteilen“, so Drese.
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