17-Jähriger flüchtet unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit gestohlenem PKW
Verfasst: 07.07.2023, 15:54
17-Jähriger flüchtet unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit gestohlenem PKW
Die Kontrollkräfte nahmen sofort die Verfolgung des Fahrzeuges auf. Hierbei überschritt das Fahrzeug nicht nur deutlich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Vielmehr missachtete der jugendliche Fahrer diverse Überholverbotszonen und geriet in Kurven wiederholt in den Gegenverkehr, wodurch andere Verkehrsteilnehmer erheblich bremsen und ausweichen mussten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Aufgrund der erheblichen Verkehrsgefährdung verlängerten die Beamten den Abstand zum Fluchtwagen und alarmierten weitere Polizeikräfte. Schließlich gelang es den Polizeieinheiten der Polizeiinspektionen Güstrow und Stralsund sowie Einheiten der Bundespolizeiinspektion Stralsund im Rahmen der gemeinsamen Fahndungsmaßnahmen das Täterfahrzeug auf Höhe von Grünthal-Viermorgen, im Bereich Stralsund, zu stoppen und den 17-jährigen Fahrer sowie auch den 20-jährigen, deutschen Beifahrer zu stellen.
Nach aktuellem Stand der Ermittlungen ist bekannt, dass der Fluchtwagen erst vor wenigen Tagen in der Hansestadt Rostock als gestohlen gemeldet worden war. Auch die an dem Fahrzeug angebrachten amtlichen Kennzeichen standen in Fahndung und gehörten nicht zu dem Täterfahrzeug. Sowohl der PKW, als auch die Kennzeichen wurden sichergestellt.
Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten zudem nach dem Waffenrecht verbotenes Messer sowie Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln. Auch diese Gegenstände wurden sichergestellt. Weitere Anhaltspunkte erhärteten zudem den Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Aus diesem Grund erfolgte eine Blutprobenentnahme bei dem Tatverdächtigen.
Gegen den minderjährigen Deutschen wurden mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahren ohne Fahrerlaubnis, des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel, des besonders schweren Falls des Diebstahls, der Urkundenfälschung sowie des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetzes eingeleitet.
Die weitere Ermittlungstätigkeit liegt nun in der Zuständigkeit der Kriminalpolizei.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108766/5552551