Berauscht gefahren, Verkehrsunfallflucht, Festnahme
Im weiteren Verlauf ergab die Überprüfung der Personalien, dass die 42-jährige Polin durch die Staatsanwaltschaft Essen seit dem 3. Mai 2023 mittels Haftbefehl ausgeschrieben war. Anlass hierfür ist ein vorausgegangener rechtskräftiger Strafbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2021 wegen fahrlässiger Straßengefährdung infolge Genusses anderer berauschender Mittel und Verkehrsunfallflucht.
Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro und Entziehung der Fahrerlaubnis für 6 Monate verurteilt. Die Polin kam der Zahlung von 1100 Euro zuzüglich 575,45 Euro Verfahrenskosten bis zum heutigen Tag nicht nach.
Die Bundespolizei verbrachte die Verurteilte zur Justizvollzugsanstalt, in der sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen zu verbüßen hat.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5532000