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Drogen- und Alkoholkonsum im Sportbootverkehr

Verfasst: 09.06.2023, 15:48
von Maik Thomaß

Drogen- und Alkoholkonsum im Sportbootverkehr

Schwerin (ots) - Am 7. Juni 2023 führten die Beamten die Wasserschutzpolizei Schwerin eine Bootstreife mit dem Schlauchboot "MV 2" durch.

Im Rahmen einer anlasslosen Kontrolle wurde am Abend ein Sportmotorboot auf dem Heidensee, welches mit drei Personen besetzt war, kontrolliert. Eine Kontrolle beim Bootsführer, einem 23-jährigen Deutschen aus dem Raum Nordwestmecklenburg, ergab einen Mischkonsum von Alkohol und Drogen. Es wurden 0,23 Promille Atemalkohol und der Nachweis von THC und Amphetaminen mittels Urintest festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Zudem wurde die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert.

Seit 2022 ist der Konsum von Drogen in Verbindung mit dem Führen von Wasserfahrzeugen im Binnenbereich bußgeldbewehrt. Es droht ein Bußgeld von bis zu 3.500 Euro. Die Wasserschutzpolizei appelliert an die Vernunft aller Bootsführer und Bootsführerinnen. Das Führen von Wasserfahrzeugen aller Art und der Konsum von Alkohol oder Drogen schließen sich gegenseitig aus!
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108749/5529442