Ein ganzes Repertoire an Straftaten
Zwecks Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens wurde das Fahrzeug nach seiner Einreise durch die Bundespolizisten gestoppt. Hierbei konnten die Beamten feststellen, dass sich in dem Fahrzeug 11 Personen befanden, jedoch nur für drei Personen ein Fährticket vorlag. Zudem wurde durch die Anzahl der Personen das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges um 32% überschritten. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte ebenfalls ermittelt werden, dass das Fahrzeug nicht mehr für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war und der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Durch die Bundespolizisten wurden Ermittlungsverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen und des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Zur Sicherstellung der Durchführung des Strafverfahrens wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,- Euro erhoben. Die Ordnungswidrigkeit wegen der Überladung des Kfz wurde vor Ort in Höhe von 235 Euro geahndet. Das Fahrzeug wurde durch die zuständigkeitshalber hinzugerufenen Kollegen der Landespolizei stillgelegt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/5525627