Errichtung und Betrieb von fünf WKA (Severin 0 / Domsühl), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 30. Mai 2023
Nr.B 44/23 | 30.05.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Sitz: Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen) erhielt mit Datum vom 24. April 2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 11/23).Nr.B 44/23 | 30.05.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (Rechtsvorgängerin: UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG) die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) des Typs Nordex N149/4.0-4.5 STE mit einer Nabenhöhe von 164 m zzgl. 3 m Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 4,5 MW an nachfolgend genannten Standorten
19374 Domsühl, Gemarkung Severin mit den Standortkoordinaten[1]
Bezeichnung: WKA 1
Flur: 1
Flurstücke: 308 u. 309
Rechtswert: 33286872
Hochwert: 5933878
Bezeichnung: WKA 2
Flur: 1
Flurstücke: 406
Rechtswert: 33287743
Hochwert: 5933981
Bezeichnung: WKA 3
Flur: 1
Flurstücke: 359
Rechtswert: 33287135
Hochwert: 5933566
Bezeichnung: WKA 4
Flur: 1
Flurstücke: 352
Rechtswert: 33287176
Hochwert: 5933151
Bezeichnung: WKA 5
Flur: 1
Flurstücke: 368
Rechtswert: 33287298
Hochwert: 5934051
erteilt.
2. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
3. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs nach Nebenbestimmung C.III.4.4 geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 31. Mai 2023 bis einschließlich 13. Juni 2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt sie online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Severin“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.