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Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen der e3 Projekt 85 GmbH & Co. KG in der Gemarkung Groß Schwiesow

Verfasst: 08.05.2023, 05:50
von Maik Thomaß

Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen der e3 Projekt 85 GmbH & Co. KG in der Gemarkung Groß Schwiesow

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Nr.AA-Nr.: 18/2023 | 08.05.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die e3 Projekt 85 GmbH & Co. KG (Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg) plant die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) und hat hierzu eine Neugenehmigung beantragt. Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in der Gemeinde Groß Schwiesow (Gemarkung Groß Schwiesow, Flur 1, Flurstück 362, 371, 374/2 und 375). Geplant sind vier WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nennleistung von 4,2 MW, einer Nabenhöhe von 149 m und einer Gesamthöhe von 206,8 m im Windvorranggebiet Mistorf (55/58). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 571-1.6.2VG-233 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (zuständige Genehmigungsbehörde) geführt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für das Jahr 2024 geplant.

Für das Vorhaben ist eine Genehmigung nach dem BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG erforderlich und ein Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Antrag und Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts) sowie die bereits vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen zum Vorhaben (Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock; Amt für Kreisentwicklung, Landkreis Rostock; Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Straßenbauamt Stralsund; Forstamt Schlemmin; Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Luftfahrtbehörde); Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern; Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern; Landesamt für Kultur und Denkmalpflege; Landeskirchenamt; untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Rostock; untere Bodenschutzbehörde Landkreis Rostock; untere Naturschutzbehörde Landkreis Rostock; Wasser und Bodenverband „Nebel“; Gemeinde Groß Schwiesow; StALU MM Abt. 3; GDMcom GmbH) können nach Terminabsprache in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 14.06.2023 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 4.24

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock,

Tel.-Nr.: 0385-588-67516

Mo: 8:00 – 16:00 Uhr

Di: 8:00 – 17:00 Uhr

Mi: 8:00 – 16:00 Uhr

Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 13:00 Uhr



Amt Bützow-Land

(für die Gemeinde Zepelin)

Am Markt 1

18246 Bützow

Mo: 9:00 – 15:00 Uhr

Di: 9:00 – 17:00 Uhr

Mi: 9:00 – 15:00 Uhr

Do: 9:00 – 17:00 Uhr

Fr: 9:00 – 13:00 Uhr



Amt Güstrow-Land

(für die Gemeinde Groß Schwiesow)

Haselstraße 4

18273 Güstrow

Mo: 9:00 – 12:00 Uhr

Di: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Do: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr: 9:00 – 12:00 Uhr





Die vorbezeichneten Unterlagen werden zudem ab dem 15.05.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter http://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 14.07.2023 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.