Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin VI), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Verfasst: 17.04.2023, 07:12
Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA Questin VI), Bekanntmachung Genehmigungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) vom 17.04.2023
Nr.B 31/23 | 17.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Wind-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 30.03.2023 die Genehmigung für oben genanntes VorhabenNr.B 31/23 | 17.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
(Gez.: 08/23).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 33. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Nordex N-149/5.X 164 TCS mit Serrations (STE) mit einer Nabenhöhe von 164,0 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Nennleistung von 5,7 MW am Standort
23936 Questin, Gemarkung Questin
Bezeichnung: WKA 2
Flur: 2
Flurstück: 47/3
mit den Standortkoordinaten[1]
Rechtswert: 33246225
Hochwert: 5971638
erteilt. - Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
- Die seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg bestätigte Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung einer Strauchhecke (150 m2 BHF) und die erheblichen mittelbaren Beeinträchtigungen der geschützten Biotope (Biotoptypen: 129 m2 BFX, 2.816 m² BHS und 2.326 m2 BHF) innerhalb der Wirkzone I der WKA wird erteilt.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.04.2023 bis einschließlich 02.05.2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff
„WKA Questin VI“
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.