Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen Typ GE 5.5-158 im Windpark Lüssow
Verfasst: 11.04.2023, 09:42
Errichtung und Betrieb von acht Windenergieanlagen Typ GE 5.5-158 im Windpark Lüssow
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. BImSchV und § 5 Abs. 3 PlanSiG
Nr.B 466 | 11.04.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und 5 Abs. 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)Nr.B 466 | 11.04.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 06.05.2020 und der mit Eingang vom 22.07.2022 zuletzt geänderten Fassung, die Fa. Naturwind Schwerin GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Schelfstraße 35 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlage des Typs GE 5.5-158 mit einer Nennleistung von 5,5 MW, einer Nabenhöhe von 161 m und einer Gesamtbauhöhe von 240 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Vorhaben wurde am 19.09.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 38 AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 434) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 25.11.2022 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 12 Absatz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt gemacht. Der für das o. g. Verfahren anberaumte Erörterungstermin wurde am 09.01.2023 im Amtlichen Anzeiger (Nr. 1 AmtsBl. M-V/AAz. 2023 S. 6) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern (Nr. B 453) und auf dem UVP-Portal des Landes M-V abgesagt.
Anstelle des Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 11.04.2023 bis 25.04.2023 durchgeführt.
Die Einwender haben bis zum 25.04.2023 die Gelegenheit sich nochmals zu ihren vorgebrachten Einwendungen zu äußern. Zu diesem Zweck werden sie von der Genehmigungsbehörde mit den notwendigen Unterlagen extra angeschrieben. Einwender, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das Vorbringen neuer Einwendungen ist hiermit ausgeschlossen.
Die Konsultationsunterlagen sind auf dem zentralen Internetportal UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder, Bundesland M-V unter dem Register Erörterungstermin ab dem 11.04.2023 zugänglich.
Link: https://www.uvp-verbund.de
Zusätzlich besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund
Montag 07.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 07.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag 07.00 – 15.30 Uhr
Freitag 07.00 – 14.00 Uhr
Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.