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Wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von ausschließlich Milch am Standort Wismar

Verfasst: 03.04.2023, 05:40
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von ausschließlich Milch am Standort Wismar

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 5 Absatz 2 Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG) vom 03.04.2023

Nr.B 26/23 | 03.04.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die Ostseemolkerei Wismar GmbH, Molkereistraße 1 in 23970 Wismar plant die wesentliche Änderung der Anlage zur Behandlung oder Verarbeitung von ausschließlich Milch am Standort Wismar durch Wiederinbetriebnahme einer Braunkohlenstaub-Kesselanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 11,3 MW. Für die wesentliche Änderung ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.



Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens wurden anhand der unter der Nr. 2.3 der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien beurteilt.



Da die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben nach Maßgabe entsprechend § 7 Absatz 2 UVPG nicht erforderlich.



Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.