Seite 1 von 1

Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA Burow ll), Bekanntmachung Vorhaben

Verfasst: 13.03.2023, 06:47
von Maik Thomaß

Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA Burow ll), Bekanntmachung Vorhaben

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 13.03.2023

Nr.B 18/23 | 13.03.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & CO. KG (Leipnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet WEG 36/21 „Gischow“ in der Gemarkung Burow, Flur 2 Flurstücke 173, 77/2, 267/1, 274, 75/5, 271, 71. Geplant sind sieben Anlagen vom Typ Nordex N163 mit einer Nennleistung von 6800 kW und einer Gesamthöhe von 245,5 m, sowie eine Anlage vom Typ Nordex N 149 mit einer Nennleistung von 5700 kW und einer Gesamthöhe von 238,55 m.



Die Anlage soll voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.



Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).



Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.



Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.



Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, UVP-Bericht) sowie Stellungnahmen folgender Beteiligter:
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachgebiet Wasser und Boden
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachgebiet Bauordnung, Straßen und Tiefbau
  • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesministerium für Gesundheit und Soziales
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Straßenbauamt Schwerin
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • Landesforst M-V
  • Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“
  • Wasser- und Bodenverband „Mildenitz-Lübzer Elde“
  • Deutscher Wetterdienst
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
  • 50 Hertz Transmission GmbH




Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie der Stellungnahmen erfolgt vom 21. März 2023 bis einschließlich 20. April 2023 zu den angegebenen Zeiten



im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft



Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr

Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr



Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie das StALU WM unter der Telefonnummer 0385/ 588 - 66512 erreichen.



2.

im Amt Eldenburg Lübz (Am Markt 22, 19386 Lübz), Altbau 2. Etage Raum 10



Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 12:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag: 12:30 – 16:00 Uhr



Ansprechpartner der Stadt Lübz sind Herr Buchien und Herr Salomon. Für eine telefonische Voranmeldung außerhalb der genannten Zeiten können Sie Herr Buchien unter der Telefonnummer 038731/ 507-318 und Herrn Salomon unter der 038731/ 507-310 erreichen.





Des Weiteren können im UVP-Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Burow II“ der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, ab Beginn der o.g. Auslegungszeit eingesehen werden.



Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 21. März 2023 bis einschließlich 22. Mai 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:



StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de



unter dem Betreff: „Einwendung WKA Burow II“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.



Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.



Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.



Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.



Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,



am 18. Juli 2023 ab 9:00 Uhr

in der Stadthalle Parchim, Putzlitzer Str. 56, 19370 Parchim



und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.



Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.