Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Urkundenfälschung gesucht
Eine Überprüfung in den polizeilichen Datenbanken ergab, dass das Amtsgericht Cottbus einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung gegen den Mann erlassen hatte. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro oder die 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe waren noch offen. Da der Georgier das Geld vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde ihm die Festnahme ausgesprochen. Darüber hinaus muss sich der Mann wegen Betruges beim Amtsgericht Güstrow verantworten, das ihn auch bereits sucht.
Eine Nachschau in seinem Fahrzeug ergab, dass die Beamten ein zugriffsbereites Einhandmesser in der Fahrertür entdeckten. Des Weiteren war der georgische Führerschein nicht mehr gültig, da er es versäumt hatte, diesen in Polen umzuschreiben. Eine Überprüfung über die gemeinsame deutsch/polnische Dienststelle in Swieckow bestätigte, dass sich der Mann unerlaubt in Polen und nun auch im Bundesgebiet aufhielt.
Für den Mann endet vorerst die Reise in der Justizvollzugsanstalt, um seine Strafe zu verbüßen. Anschließend wird er sich wegen unerlaubter Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltstitel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70258/5457325