Erst Fahren unter Alkoholeinfluss dann Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Die Polizeibeamten entschlossen sich bei dem Fahrzeug und dem Fahrzeugführer eine Verkehrskontrolle durchzuführen. In der weiteren Folge missachtete der verantwortliche Fahrzeugführer beharrlich die Anhaltezeichen der hinter ihm fahrenden Beamten und steuerte seine Wohnadresse an.
Dort angelangt, erfolgte dann die Kontrollmaßnahme. Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 56-jährigen Niederländer, der augenscheinlich alkoholisiert war. Er händigte zwar noch seinen niederländischen Führerschein aus, die Teilnahme am freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte er jedoch.
Zudem weigerte sich der 56-Jährige aus seinem Pkw zu steigen. Stattdessen trank dieser noch einen Schluck Alkohol und versuchte sich dann mit seinem PKW der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. Den eingesetzten Beamten gelang es jedoch den Mann an der Weiterfahrt zu hindern und aus dem Fahrzeug herauszuholen. Dabei wehrte sich der 56-jährige Niederländer und schlug nach den Beamten. Die Beamten mussten Pfefferspray gegen den Mann einsetzen und ihn anschließend fesseln.
Aufgrund des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und der Mann zum Krankenhaus Anklam verbracht. Dort wurde dann die Blutprobenentnahme durchgeführt. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Eine ärztliche Behandlung aufgrund des Pfeffersprayeinsatz lehnte der 56-Jährige vor Ort und im Krankenhaus ab. Die eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/5457128