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UVP-Verfahren im Windpark Papenhagen, Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage (WEA 9) des Typs Siemes Gamesa SG 6.6-170 der Fa. WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG

Verfasst: 06.03.2023, 08:29
von Maik Thomaß

UVP-Verfahren im Windpark Papenhagen, Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage (WEA 9) des Typs Siemes Gamesa SG 6.6-170 der Fa. WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 459 | 06.03.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als die zuständige Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 22.03.2022, in der mit Eingang am 25.01.2023 ergänzten Fassung, die WIND-projekt GmbH & Co. 51. Betriebs-KG mit Sitz in 18119 Rostock, Am Strom 1-4 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 9) des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 (6.6 MW Nennleistung) mit einer Gesamtbauhöhe von 250 m gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.Mai 2013 (BGBI. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im geplanten Windeignungsgebiet Nr. 4/2015 „Papenhagen“ gemäß dem zweiten Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (PREP VP), Landkreis Vorpommern-Rügen, Gemarkung Klein Lehmhagen, Flur 1, Flurstück 64 (Bau) und dem Flurstück 59/2 (Rotorüberflug).

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung erfolgen. Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 1.6.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht. Auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG wird das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG UVP-pflichtig, Der UVP-Bericht wurde vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente:

Anlage Nr.; Titel

4.3 Schalltechnisches Gutachten

4.4 Schattenwurfgutachten

13.2 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan

14.1 Umweltverträglichkeitsprüfung UVP-Bericht

Entsprechend §§ 8 - 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 20 UVPG sind die Inhalte dieser Bekanntmachung und der auszulegenden Unterlagen (Antragsunterlagen, UVP-Bericht, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bzw. relevante Behördenstellungnahmen) vom 13.03.2023 bis einschließlich 12.04.2023 auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V zugänglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Unterlagen findet sich ebenda.

Link: https://www.uvp-verbund.de

Es besteht das Angebot zur Einsichtnahme der Unterlagen in Papierform im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag 07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Stadt Grimmen,
Haus 3 der Stadtverwaltung Grimmen (Bauverwaltung), 18507 Grimmen

Montag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
(oder nach telefonischer Absprache)

im Amt Franzburg-Richtenberg
Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr

im Amt Miltzow,
OT Miltzow, Bahnhofsallee 8a, 18519 Sundhagen, DG, Gallerie

Montag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 - 11:00 Uhr

und in der Gemeinde Süderholz
Rakower Str. 1, 18516 Süderholz, Zimmer 12

Montag 8:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 12.05.2023 im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und im Amt Franzburg-Richtenberg, im Amt Miltzow, in der Gemeinde Süderholz und der Stadt Grimmen mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

am 10.07.2023 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.