Finanzministerium weist Vorwürfe im Zusammenhang mit der Besteuerung der Klimastiftung zurück
Zwischenzeitlich hat das zuständige Finanzamt den Steuerbescheid über 10 Mio. Euro Schenkungssteuer erlassen. Dagegen klagt die Stiftung vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Die Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass sämtliche Informationen zu dem Verfahren dem Steuergeheimnis (nach §30 Abgabenordnung) unterliegen und eine unbefugte Offenbarung strafbar ist. Anders als in der medialen Darstellung ist es nicht richtig, dass die Stiftung Klima und Umweltschutz MV das Finanzministerium ohne Einschränkung umfassend vom Steuerge-heimnis befreit hat. Richtig ist, dass sich das Finanzministerium zur Schaffung vollständiger Transparenz um eine vollumfängliche Befreiung bemüht hat, die von der Stiftung nicht erteilt wurde.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung bittet das Finanzministerium die Stiftung Klima und Umweltschutz MV nunmehr ein weiteres Mal um die vollumfängliche Befreiung vom Steuergeheimnis.
Dies vorausgestellt kann das Finanzministerium folgendes erklären:
Dem Finanzamt liegen alle benötigten Unterlagen zur Besteuerung der Klimastiftung vor. Die von einer Mitarbeiterin nach eigener Aussage in Panik wegen des medialen Drucks vernichteten Steuererklärungen sind nachgefordert worden.
- Dem Land ist dadurch kein materieller Schadenentstanden.
- Die Finanzverwaltung hat alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel genutzt, um den Sachverhalt so zügig wie möglich vollständig aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen.
- Der Vorsteher des zuständigen Finanzamtes Ribnitz-Damgarten hat unverzüglich ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gestellt. Parallel hat die Interne Revision des
Finanzministeriums die organisatorischen Abläufeintensiv untersucht und dafür gesorgt, dass die Verfahrensabläufe für die Finanzämter präzisiert wurden.
Abschließend erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue: "Wir haben eine ordentliche und gut funktionierende Steuerverwaltung. Hier handelt es sich um einen Einzelfall."