Wesentliche Änderung der Steinproduktionsanlage der EHL AG am Standort Wittenburg, Bekanntmachung Änderungsbescheid
Verfasst: 20.02.2023, 06:56
Wesentliche Änderung der Steinproduktionsanlage der EHL AG am Standort Wittenburg, Bekanntmachung Änderungsbescheid
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmeck-lenburg nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.02.2023
Nr.B 14/23 | 20.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Die EHL AG (Sitz: Alte Chaussee 127, 56642 Kruft) erhielt mit Datum vom 11.01.2023 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 02/23).Nr.B 14/23 | 20.02.2023 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
- Auf der Grundlage der §§ 6, 16 und 19 BImSchG i. V. m. Nr. 2.14 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
EHL AG
Alte Chaussee 127
56642 Kruft
vom 12.04.2022, eingegangen am 19.04.2022, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Steinproduktionsanlage erteilt.
Die wesentliche Änderung erstreckt sich auf die Errichtung, den Betrieb einer neuen Steinproduktionsanlage und deren zugehöriger Nebengebäude sowie der damit verbundenen Kapazitätserhöhung auf 158.000 t/a als auch den Betrieb einer mobilen Alterungsanlage am Standort
Alter Wölzower Weg 6,
19243 Wittenburg,
Gemarkung: Wölzow, Flur 3, Flur 75/3 - Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 11. Januar 2026 mit dem ordnungsgemäßen Betrieb der genehmigten Anlage begonnen worden ist.
- Die Genehmigung erstreckt sich auf folgende Anlagen bzw. Anlagenteile und Nebeneinrichtungen:
- neue Steinproduktionsanlage
- Errichtung eines dritten Bindemittelsilos
- Erneuerung der 6 Zuschlagssilos und Erweiterung um 4 weitere Silos
- Errichtung 6 neuer Tagessilos für die Vorsatzbetonherstellung
- Umbau der Trocknungseinheit in eine so genannte Klimakammer
- Betrieb einer mobilen Alterungsanlage
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 S. 2 und 16 BImSchG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, erhoben werden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 21.02.2023 bis einschließlich 07.03.2023 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM
http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.