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Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker

Verfasst: 13.02.2023, 06:49
von Maik Thomaß

Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 13.02.2023

Nr.B456 | 13.02.2023 | StALU VP | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen im Offshore-Windpark Gennaker im marinen Vorranggebiet für Windenergieanlagen gemäß LEP M-V 2016 ca. 15 km nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m.17 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 13.02.2023

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 28.06.2022 die OWP Gennaker GmbH mit Sitz in 28217 Bremen, Stephanitorsbollwerk 3 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 103 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) vom Typ SG 167-DD der Firma Siemens Gamesa Renewable Energy mit einer Nabenhöhe von 104,5 m, einem Rotordurchmesser von 167 m, einer Gesamthöhe von max. 190 m sowie einer Nennleistung von 9,0 MW, zwei baugleichen Umspannplattformen (USP) und die die OWEA verbindende parkinterne Verkabelung gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Vorhaben wurde am 14.11.2022 im Amtlichen Anzeiger Nr. 46 (AmtsBl. M-V/AAz. 2022 S. 518) und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 20.01.2023 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, bekannt:

Der mit der oben genannten öffentlichen Bekanntmachung vom 14.11.2022 anberaumte Erörterungstermin für den 22.02.2023 wird gemäß § 17 der 9. BImSchV zeitlich verlegt.

Anstelle des Erörterungstermins gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG wird eine Online-Konsultation gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.

Der Termin für die Durchführung einer Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden.