Urteil zur alten Düngelandesverordnung in MV
Verfasst: 17.01.2023, 15:36
Urteil zur alten Düngelandesverordnung in MV
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nimmt das Urteil zur Kennntnis und kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Für mich ist der Beschluss keine Niederlage. Im Gegenteil: Da die neue Düngelandesverordnung 2022 in wenigen Tagen veröffentlicht und in Kraft treten wird, ist das wesentliche Ziel der Beschwerde erreicht, nämlich kein „Übergangsrecht“ bis zum Erlass der neuen Düngelandesverordnung schaffen zu müssen.
Hätten wir die Beschwerde nicht eingelegt, wäre eine Regelungslücke entstanden, die so schnell hätte nicht geschlossen werden können. In diesem Fall hätte Bundesrecht gegriffen, wonach hierzulande mehr als 70 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Einschränkungen bei Düngung unterlegen hätten. Dann wären die meisten Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Klagen vom Regen in die Traufe gekommen.
Mit dem Beginn der Güllesmaßnahmen ab dem 1. Februar gilt nun die neue Düngelandesverordnung 2022, wonach 32 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen als rote Gebiete ausgewiesen wurden. Auch wenn das vielen Landwirten immer noch zu weit geht, ist die Maßnahme richtig und wichtig und entspricht den Vorgaben der Europäischen Kommission. Denn Fakt ist: Unser Grundwasser ist mit Schadstoffen belastet, die dort nicht hineingehören. Das muss auch die Landwirtschaft einsehen und gewillt sein, mit der Politik konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Dazu gehört in einem ersten Schritt die Einsicht, dass es nicht weitergehen kann wie bisher. Dabei werde ich nicht müde zu betonen, dass ich die Branche beim Gewässerschutz als Partner und nicht als Prellbock betrachte.“