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Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Enercon GmbH in den Gemarkungen Uhlenbrook und Standort Parchow

Verfasst: 16.01.2023, 16:16
von Maik Thomaß

Errichtung von zwei Windenergieanlagen der Enercon GmbH in den Gemarkungen Uhlenbrook und Standort Parchow

Amtliche Bekanntmachung nach § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nr.AA-Nr.:02/2023 | 16.01.2023 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Enercon GmbH (Drehkamp 5, 26605 Aurich) mit Bescheid vom 18.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Uhlenbrook und Parchow (Az. 571-1.6.2V-222) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung nach § 4 BImSchG

1. Auf Antrag vom 27.06.2019 wird der enercon GmbH die Genehmigung erteilt, wie folgt zwei Windenergieanlagen (WEA) zur Forschung und Entwicklung von Windenergie zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID: 1165-01
Typ: ENERCON E 160 EP5 E3
max. elektr. Leistung [MW]: 5,56
Naben-höhe [m]: 119,83
Rotordurchmesser [m]: 160,00
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,83
Gesamthöhe über NN [m]: 236,83
Schallleistungspegel Le, max* [dB(A)]: tags: 108,5 mode BM 0s; nachts: 106,2 mode NR IIIs


ID: 1165-02
Typ: ENERCON E 138 EP5 E3
max. elektr. Leistung [MW]: 4,26
Nabenhöhe [m]: 130,64
Rotordurchmesser [m]: 138,25
Gesamthöhe über Grund [m]: 199,77
Gesamthöhe über NN [m]: 238,67
Schallleistungspegel Le, max* [dB(A)]: 107,7 mode BM 0s

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID: 1165-01
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33286448 H: 5990880
Gemarkung: Uhlenbook
Flur: 1
Flurstück: 53


ID: 1165-02
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33: R: 33288511 H: 5991290
Gemarkung: Parchow
Flur: 1
Flurstück: 52

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

2. Die von den WEA ID 1165-01 und 1165-02 verursachten Schallimmissionen dürfen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen. Für die folgenden maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

IO Parchow, Am Sonnenkamp 5 38 dB(A)

IO Parchow Ausbau, Am Ellernbruch 4 37 dB(A)

IO Altenhagen, Breitscheidallee 10a 37 dB(A)

IO Altenhagen, Breitscheidallee 16 38 dB(A)

IO Bolland, Feldstraße 2 38 dB(A)

IO Ausbau Bolland 1 37 dB(A)

IO Uhlenbrook 4 36 dB(A).

3. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.

4. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 23.12.2025 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.

5. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann nach Terminabsprache (Tel.-Nr. 0385 / 588 67514) in der Zeit vom 17.01.2023 bis einschließlich 30.01.2023 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo: 8.00 – 16.00 Uhr

Di: 8.00 – 17.00 Uhr

Mi: 8.00 – 16.00 Uhr

Do: 8.00 – 17.00 Uhr

Fr: 8.00 – 13.00 Uhr

Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock zu erhoben werden.

Hinweis:

In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.